Hier gibt es die aktuelle Fassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. In Kombination mit dem jeweiligen Inzidenz-Wert sind Sie bestens im Bilde!
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Gebuchte Veranstaltungen
Eine Durchführbarkeit zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungstag regelt die jeweilige Fassung der Sächsische Corona-Schutzverordnung. Wird aufgrund dieser Verordnung eine Durchführung der bereits gebuchten Veranstaltung von den Behörden untersagt, behält der geschlossene Nutzungsvertrag weiterhin seine Gültigkeit und kann auf unbestimmte Zeit kostenfrei verschoben werden (siehe Punkt Problemlose Umbuchungen).
Problemlose Umbuchungen
Ist aufgrund der Einschränkung am geplanten Veranstaltungstag eine Durchführung nicht möglich, kann die geplante Feier auf ein alternatives Datum (nach vorheriger Absprache mit uns) ohne Mehrkosten oder Gebühren umgebucht werden.
Erweiterte Raumnutzung
Bei Veranstaltungen mit kleineren Gästezahlen bieten wir entgegen der vereinbarten Raumnutzung im Sinne der empfohlenen Abstands- und Hygieneregelungen die Nutzung unsere gesamte Veranstaltungsflächen ohne Mehrkosten an!