Als Betreiber einer Eventlocation sind auch wir sehr stark von den Einschränkungen in Bezug auf die CORONA-Pandemie betroffen. Täglich hoffen wir auf weitere Lockerungen der derzeit aktuellen Kontaktbeschränkungen.
Vorübergehende Schließung
Mit der aktuellen Fassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung müssen u.a. gastronomische Einrichtungen und Eventlokationen den Geschäftsbetrieb einstellen.
Unserer Biergarten ist von dieser Verfügung auch betroffen und hat ab 02.11.2020 geschlossen.
Gebuchte Veranstaltungen
Alle bereits gebuchten Veranstaltungen mit ihren bereits geschlossenen Nutzungsverträgen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Eine Durchführbarkeit zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungstag regelt die jeweilige Fassung der Sächsische Corona-Schutzverordnung.
Hygienekonzept
Für unsere Vertragskunden haben wir kostenlos ein Hygienekonzept mit vielen weiteren und wichtigen Hinweisen im Umgang mit der derzeitigen Situation erarbeitet. Dieses Hygienekonzept ist Bestandteil des bestehenden Nutzungsvertrags.
Problemlose Umbuchungen
Ist aufgrund der Einschränkung am geplanten Veranstaltungstag eine Durchführung nicht möglich, kann die geplante Feier auf ein alternatives Datum (nach vorheriger Absprache mit uns) ohne Mehrkosten oder Gebühren umgebucht werden.
Erweiterte Raumnutzung
Bei Veranstaltungen mit kleineren Gästezahlen bieten wir entgegen der vereinbarten Raumnutzung im Sinne der empfohlenen Abstands- und Hygieneregelungen die Nutzung unsere gesamte Veranstaltungsflächen ohne Mehrkosten an!