Auch bei der Wahl des Catering Service sind wir flexibel. Entscheiden Sie, ob Sie Ihre Speisen selbst mitbringen, einen Partyservice bzw. Catering Service Ihrer Wahl oder einen unserer Partner
beauftragen möchten.
Sie suchen einen Catering- oder Partyservice für ein Buffet? Gerne empfehlen wir Ihnen einige Catering Unternehmen, die ihre Leistungen bereits mehrfach bei uns unter Beweis gestellt haben.
Mit einem Klick auf das jeweilige Logo werden Sie auf die entsprechende Webseite weitergeleitet und können sich direkt Angebote nach Ihren Wünschen erstellen lassen. Die Vertragsgestaltung und
die Bezahlung erfolgt ebenfalls direkt zwischen Ihnen und dem Catering Unternehmen.
Sie suchen den ultimativen Western-BBQ Catering Service? Auch hier bieten wir Ihnen die Kontakte unserer Partner an, die sich auf diesen Bereich der Speisenzubereitung spezialisiert haben.
Sie haben bereits einen zuverlässigen Catering Service für Ihre Veranstaltung? Wir akzeptieren jeden Catering Service oder Partyservice mit entsprechenden Warm-kalten Buffet-Angeboten.
Hier finden Sie einige organisatorische und logistische Gegebenheiten für Ihren Catering-Partner:
- Die Fremdnutzung unserer Imbissküche durch den Catering Partner zum Kochen oder zur Aufbereitung von mitgebrachten Speisen bzw. zum Spülen von Buffet-Equipments des Catering Service ist nicht
möglich.
- Zum warmhalten der Speisen in den Chafing Dish sind handelsübliche Brennpasten zu verwenden. Heißes Wasser kann vom Elstertal Saloon bezogen werden. Elektrisch beheizte Chafing Dish Geräte
können aufgrund fehlender Stromanschlüsse im Buffet-Bereich leider nicht verwendet werden.
Die Verwendung von gleichzeitig max. 2 elektrisch beheizten Suppentöpfen kann jedoch erfolgen.
- Buffet-Besteck Anleger (zur Entnahme der Speisen aus den Chafing Dish) muss der Catering Partner mitbringen (diese sind nicht Bestandteil unserer
Geschirrpauschale).
- Die Zufahrt zum Objekt zur Ent- und Beladung des Catering Fahrzeuges ist möglich. Im gesamten Vereinsgelände gilt strenge Schrittgeschwindigkeit! Bei Nichteinhaltung der Begrenzung, etwaige
daraus entstandene Schäden oder gar Unfälle haftet der Veranstalter bzw. der Auftraggeber des Catering-Partner.
- Die Organisation zur Abholung des Catering Equipments nach der Veranstaltung erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter bzw. dem Elstertal Saloon.