Ausschlusskriterien von bestimmten Veranstaltungsarten

Aufgrund der Lage, Gegebenheiten und dem definierten Nutzungszweck unserer Einrichtung sind folgende Veranstaltungsarten von der Nutzung unserer Veranstaltungsflächen ausgeschlossen:

  • öffentliche Partys und Veranstaltungen,
  • Musiktreffen wie z.B. Discotheken, Clubabende, Hard-Rock- und Metal-Konzerte usw.
  • Jugendabschlussfeiern (z.B. Realschul- und Gymnasium-Abschlusspartys)
  • Jugendgeburtstagspartys (z.B. 16. oder 18. Geburtstagsfeiern; ausgenommen sind hierbei Familien-Kindergeburtstage), 
  • Junggesellenabschiedspartys, 
  • jede Art von politischen Veranstaltungen und Versammlungen,
  • kultische- und spirituelle Veranstaltungen.

Open Air Party

Wird eine Veranstaltungsfläche per Nutzungsvertrag gemietet ist die Verlagerung der Party, insbesondere die Musik und der Tanz, auf unseren Freisitz oder auf einer anderen Fläche der Kleingartenanlage nicht gestattet.

 

Gern dürfen die Gäste den zur Location gehörenden Freisitz zum Verweilen oder Speisen während der vereinbarten Veranstaltungszeit nutzen. Ein Anspruch auf ein alleiniges Nutzungsrecht des Freisitzes besteht aber nicht!