Ausschlusskriterien von bestimmten Veranstaltungsarten

Aufgrund der Lage, Gegebenheiten und dem definierten Nutzungszweck unserer Einrichtung sind folgende Veranstaltungsarten von der Nutzung unserer Veranstaltungsflächen ausgeschlossen:

  • öffentliche Partys und Veranstaltungen aller Art,
  • Musiktreffen wie z.B. Discotheken, Clubabende, Hard-Rock- und Metal-Konzerte usw.
  • Jugendabschlussfeiern (z.B. 10. Klasse- und Gynasium Abschlusspartys)
  • Jugendgeburtstagspartys ohne mind. 50 % Elternanteil (z.B. 18. Geburtstage; ausgenommen sind hierbei  Familien-Kindergeburtstage), 
  • Junggesellenabschiedspartys, 
  • jede Art von politischen Veranstaltungen und Versammlungen,
  • kultische- und spirituelle Veranstaltungsarten.

Open Air Party

Wird eine Veranstaltungsfläche per Nutzungsvertrag gemietet ist die Verlagerung der Party, insbesondere die Musik und der Tanz, auf unseren Freisitz oder auf einer anderen Fläche der Kleingartenanlage nicht gestattet.

 

Gern dürfen die Gäste den zur Location gehörenden Freisitz zum Verweilen oder Speisen während der vereinbarten Veranstaltungszeit nutzen. Ein Anspruch auf ein alleiniges Nutzungsrecht des Freisitzes besteht aber nicht!